Unser Hinweisgebersystem steht für das Melden von Verstößen und Fehlverhalten zur Verfügung. Aufmerksame Mitarbeiter helfen uns, unsere Risiken im Unternehmen zu minimieren.
Hinweisgeber können Informationen digital (anonym, direkt und schriftlich über das Hinweisgebersystem), telefonisch (anonym unter Verwendung der Schnittstellen-Telefonnummer) und persönlich (beim zuständigen Compliance-Verantwortlichen) erstatten. Es steht frei, die Meldung anonym oder unter Angabe von Kontaktdaten abzugeben.
Nein. Das Melden setzt keine Registrierung voraus. Unser Hinweisgebersystem ermöglicht auch nach Absenden der Meldung eine aufrechte Kommunikation mit der Compliance-Organisation.
WICHTIG: Das System generiert nach dem Absenden der Meldung einen individuellen Vorfalls-Code und stellt diesen auch als Link und QR-Code zur Verfügung. Der Vorfalls-Code gilt als Schlüssel zum Fall-Bereich der Hinweisgeber und ermöglicht die weitere Kommunikation sowie das Teilen zusätzlicher Informationen (via „Chat“-Funktion).
BEWAHREN SIE IHREN VORFALLS-CODE SICHER AUF!
Das Hinweisgebersystem ist NICHT dazu gedacht, Fragen allgemeiner Natur zu stellen und/oder persönliche Beschwerden (z.B. über die Qualität des Essens in der Kantine; etc.) anzubringen. Hierfür stehen Führungskräfte und/oder die Compliance-Organisation direkt zur Verfügung.
Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (kurz „Whistleblowing-Richtlinie“) gewährt Hinweisgebern Schutz vor Nachteilen, die diese aufgrund ihrer Meldung im Unternehmen erleiden.
Wichtig: Der Schutz umfasst berechtigte Meldungen. Das bewusste Falschmelden und/oder Anschwärzen von Kollegen ist in jedem Fall ein Compliance-Verstoß und kann unter Umständen zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die bereits bestehenden Datenschutzinformationen (siehe 6. Hinweisgebersystem). Bei Abschluss der Investigation erfolgt die Archivierung für eine – von der Organisation – festgelegte Dauer. Das Hinweisgebersystem stellt sicher, dass die Daten nach Ablauf der Löschfrist gelöscht werden.
Jede Meldung bedarf einer Überprüfung und wird einer Ersteinschätzung unterzogen. Handelt es sich hierbei um einen Compliance-relevanten Hinweis, wird eine entsprechende Untersuchung („Investigation“) eingeleitet.